Wie muss bei einem Kalksandsteinmauerwerk (nichttragend, EI 60) der Anschluss an tragende Betonstützen ausgebildet werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Für die Detailausführung müssen die Regeln der Technik, wie etwa SIA-Baunormen, sowie die Herstellerangaben (z. B. bei Systembauteilen) beachtet werden.

Die generelle Anforderung an den Brandschutz ist in der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände, Tragwerke, Brandabschnitte» unter Ziffer 3.3.3 Abs. 1 festgehalten: Brandabschnittsbildende Bauteile müssen untereinander feuerwiderstandsfähig verbunden werden. Mögliche Lösungen mit allgemein anerkannten Baustoffen finden Sie im Anhang der Brandschutzrichtlinie 15-15 «Brandschutzabstände, Tragwerke, Brandabschnitte», Seite 25.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert