Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Situation
In der Richtlinie für Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Stellflächen der FKS wird für Gebäude mittlerer Höhe (Kapitel 9) folgende Anforderung gestellt: «Bewegungsfläche für ein Löschfahrzeug und Stellflächen entlang einer Längsfassade zum Anleitern mit einem Hubrettungsfahrzeug für jeden vertikalen Fluchtweg an einem Fassadenabschnitt». Wie muss der letzte Satzteil interpretiert werden? Muss die Anleiterung an jene Fassade sichergestellt sein, bei welcher sich der Ausgang des vertikalen Fluchtwegs ins Freie befindet? Wie sieht es aus, falls ein Gebäude z.B. über zwei unabhängige vertikale Fluchtwege verfügt, deren Ausgänge ins Freie an zwei verschiedenen Fassaden angeordnet sind?
Die Antwort
Wenn ein vertikaler Fluchtweg blockiert ist, muss die Feuerwehr trotzdem Zugang zum Gebäudeteil haben, der mit diesem Fluchtweg erschlossen ist. Deshalb sind Stellflächen für Hubbrettfahrzeuge gefordert.
Bei mehreren Treppenhäusern müssen die Stellflächen so angeordnet sein, dass jeder Gebäudeteil, der mit einem Treppenhaus erschlossen wird, erreicht werden kann. Wo der Ausgang des Treppenhauses ins Freie führt, ist dabei nicht entscheidend. Das kann bedeuten, dass pro Treppenhaus (Gebäudeteil) je eine Stellfläche für die Intervention zur Verfügung gestellt werden muss. Je nach Gebäudegrundriss ist es allenfalls möglich, von einem gemeinsamen Stellplatz aus mehrere Gebäudeteile zu erreichen.
Wie viele Bewegungs- und Stellflächen nötig sind, wird objektspezifisch von der Brandschutzplanung festgelegt und von der Fachstelle Brandschutz in Abstimmung mit der Feuerwehr genehmigt.