Wie kann eine Brandschutztüre z.B. bei Reinigungsarbeiten vorübergehend offengehalten werden? Reicht eine organisatorische Massnahme wie etwa ein Hinweisschild an der Tür oder braucht es zwingend eine bauliche Lösung wie etwa eine selbstschliessende Einrichtung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Diese Frage lässt sich nur anhand des Brandschutzkonzepts Ihres Betriebs abschliessend beantworten. Je nachdem, wo sich die entsprechenden Türen befinden (z. B. zwischen horizontalen und vertikalen Fluchtwegen oder als Eingang zu Nutzräumen) und welches Brandrisiko besteht, sind unterschiedliche Massnahmen möglich.

Diese Frage lässt sich nur anhand des Brandschutzkonzepts Ihres Betriebs abschliessend beantworten. Je nachdem, wo sich die entsprechenden Türen befinden (z. B. zwischen horizontalen und vertikalen Fluchtwegen oder als Eingang zu Nutzräumen) und welches Brandrisiko besteht, sind unterschiedliche Massnahmen möglich. Dazu können je nach Ausgangslage bauliche (z. B. mit Montage eines Türschliessers), technische (Brandfallsteuerung) oder organisatorische (organisierte manuelle Schliessung) Massnahmen sinnvoll und zielführend sein.

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