Die Frage im Detail
Gibt es für einen Brandschutzabschluss EI 30 eine maximale Grösse, und wann ist ein höherer Feuerwiderstand erforderlich? Genügt ein geprüftes Tor oder ein Vorhang EI 30 mit 12 m² in einer EI-90-Wand, oder gilt ein solcher Abschluss aufgrund seiner Grösse bereits als Wandersatz? Die entsprechende FAQ scheint sich nur auf kleinere geprüfte bewegliche Abschlüsse bis 9 m² und zugehörige Festteile zu beziehen.
Die Antwort
Die FAQ (Nr. 15-009) bildet die Praxis zum Einbezug von festen Seitenteilen von Brandschutzabschlüssen ab. Darin wird erwähnt, dass die Lösung nicht als serieller Ersatz von Wänden angewendet werden kann. Damit ist aber nicht definiert, wo die Anwendungsgrenze der Grösse von beweglichen Abschlüssen liegt.
Ob grossflächige bewegliche Abschlüsse bewilligungsfähig sind oder ob die Konstruktion als Ersatz von Wänden betrachtet wird, muss objektbezogen anhand des Brandschutzkonzepts zusammen mit der zuständigen Brandschutzbehörde geklärt werden.
Bei Objekten mit sehr grosser Personenbelegung oder bei grossen Bauten aus betrieblichen Gründen, kann eine plausible Grenzgrösse ganz woanders liegen als bei einer kleinräumigen Situation.
Wo der Abschluss liegt, kann auch Einfluss auf die Robustheit eines Gesamtkonzeptes haben: Es macht z.B. einen Unterschied, ob es sich um einen Abschluss zwischen zwei Nutzräumen oder z.B. um einen Abschluss zu einem vertikalen Fluchtweg handelt. Aus diesen Gründen ist ein ganzheitliches Brandschutzkonzept zwingend notwendig.