Massgebend ist das Datum des Einbaus. Denn die Konformität wird vom Errichter mit dem Einbau des Systems bestätigt, zusammen mit einer gültigen Leistungserklärung (harmonisierte Bauprodukte) oder einem gültigen Prüfnachweis (nicht harmonisierter Bereich). Eine VKF-Anwendung definiert «nur» den Anwendungsbereich des Produktes gemäss Brandschutzvorschriften, gilt aber nicht als «Zulassungsdokument» zur Inverkehrbringung. Die Übereinstimmungserklärung stützt sich auf die Konformitätsbescheinigungen der jeweiligen Errichter zum Zeitpunkt des Einbaus.
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