Objekt: Wohnhaus, Hochhaus, ausserhalb des Kantons Bern
Die Definition der Geschossfläche basiert auf der Norm SIA 416. Detaillierte Informationen finden Sie in den Erläuterungen zur Musterbotschaft der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVBH), Seite 24.
Die Geschossfläche wird inklusive der Konstruktionsflächen gemessen. Das heisst, Innen- und Aussenwände werden dazugerechnet, Balkone und Terrassen jedoch nicht. Loggien werden in der Regel als rückspringende Gebäudeteile betrachtet. Wenn sie als unbedeutend gelten (siehe Erläuterungen zur Musterbotschaft IVBH, Kapitel 3.5), zählt ihre Fläche zur Geschossfläche. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, dies mit der zuständigen kantonalen Behörde zu klären.