Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Die Situation:
Gemäss dieser Fussnote kann bei zweigeschossigen Bauten mit einer gesamten Geschossfläche über Terrain von maximal 2400m2 der Feuerwiderstand um 30 Minuten reduziert werden, wobei bei Geschossdecken mit Feuerwiderstand REI30 eine Verminderung auf EI30 zulässig ist (Fussnote [5] der Tabelle 1). Somit kann für gewisse Nutzungen das Tragwerk ohne Feuwerwiderstand (R0) ausgebildet werden, für die brandabschnittbildende Geschossdecke ist hingegen ein Feuerwiderstand von EI30 vorzusehen. Dies erscheint mir etwas paradox, da bei einem Ausfall der Tragstützen im EG die brandabschnittbildende Funktion der Geschossdecke nicht gewährleistet ist – oder stimmt das nicht?
Ihre Interpretation ist richtig. Dass kein Nachweis gefordert wird, bedeutet aber nicht, dass das Tragwerk über gar keinen Feuerwiderstand verfügt. Mit einer Geschossdecke EI30 und den überschaubaren Abmessungen des Gebäudes stellt eine solche Lösung ein akzeptiertes Risiko im Sinne eines kosteneffizienten und verhältnismässigen Brandschutzes dar.