Wie hoch muss der Brandwiderstand der überstehenden Brandmauer sein, wenn wir unser Gebäude aufstocken?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton: Basel-Stadt

Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, ob eine Brandmauer aus brandschutztechnischer und/oder baurechtlicher Sicht erforderlich ist, oder ob eine brandabschnittsbildende Wand ausreicht. Generell gilt für Wohnbauten geringer Höhe bei brandabschnittsbildenden Wänden die Anforderung EI 30, bei Brandmauern REI 30. Die Anforderung in Ihrem Fall muss von der lokal zuständigen Behörde anhand der Bau- und Brandschutzpläne geklärt werden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert