Seit der Revision der Brandschutzvorschriften 2015 werden Gebäude anhand ihrer Höhe kategorisiert. Gebäude geringer Höhe sind kleiner als 11m. Gebäude mittlerer Höhe sind zwischen 11 und 30 m hoch. Ab 30 m gilt ein Gebäude als Hochhaus. Was Sie bei der Messung beachten müssen, erfahren Sie im Beitrag Gebäudehöhe richtig messen.
Wie hoch ist ein «Gebäude mittlerer Höhe»?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB