Wie häufig müssen Mitarbeitende über Fluchtwege, Feuerlöscher und das Verhalten im Brandfall instruiert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Jeder Betrieb muss über eine der Situation angepasste Sicherheitsorganisation Brandschutz verfügen. Das Verhalten im Brandfall ist zu planen, bei Bedarf schriftlich festzuhalten und an geeigneten Orten auszuhängen. Eigentümer und Nutzerschaft sind verantwortlich dafür, dass die erforderlichen organisatorischen Massnahmen getroffen werden.

In den Brandschutzvorschriften sind keine verbindlichen Vorgaben zur Periodizität der Instruktionen festgelegt. Diese sind objektspezifisch – basierend auf der Sicherheitsorganisation Brandschutz – durch die zuständige Sicherheitsbeauftragte oder den zuständigen Sicherheitsbeauftragten Brandschutz festzulegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz im Fachthema Fachthema «Sicherheitsbeauftragte».

 

 

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