Wie gross muss eine Wohnung sein, damit bis zu 60 Kinder über Mittag verköstigt werden dürfen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die maximale Personenbelegung eines Raum bzw. einer Wohnung hängt von der Anzahl und der Breite der Ausgänge ab. Bis zu 50 Personen sind erlaubt in einem Raum mit einem Ausgang, der mindestens 90 cm breit ist. Ab 50 Personen sind zwei Ausgänge erforderlich. Die Türen müssen sich in Fluchtrichtung öffnen.

Um zu prüfen, ob die Wohnung für die geplante Nutzung infrage kommt, wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung Ihrer Gemeinde; für die Belange des Brandschutzes der dazu zuständigen Behörde der Gemeinde oder des Kantons. Die Standardanforderungen für Wohnungen sind nicht für die vorgesehene Personenbelegung ausgelegt.

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