Wie gross muss ein Gang in einem Mehrfamilienhaus sein, dass die Mieter Schuhregale oder Kleinmöbel dort aufstellen dürfen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Bei einem Treppenhaus handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. Diese müssen auf 1,2 m jederzeit frei begehbar und grundsätzlich frei gehalten werden von brennbarem Material. Wie gross der Akzeptanzbereich ist für Schuhregale im Treppenhaus, hängt von der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde ab. Im Kanton Bern ist es erlaubt, einen nicht brennbaren Schuhschrank bis zu einer Grösse von 0,2 m3 im Treppenhaus zu platzieren, vorausgesetzt, dass der Schrank fix montiert ist und der Fluchtweg auf einer Breite von 1,2 m gewährleistet ist. 

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