Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Bei einem Treppenhaus handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. Diese müssen auf 1,2 m jederzeit frei begehbar und grundsätzlich frei gehalten werden von brennbarem Material. Wie gross der Akzeptanzbereich ist für Schuhregale im Treppenhaus, hängt von der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde ab. Im Kanton Bern ist es erlaubt, einen nicht brennbaren Schuhschrank bis zu einer Grösse von 0,2 m3 im Treppenhaus zu platzieren, vorausgesetzt, dass der Schrank fix montiert ist und der Fluchtweg auf einer Breite von 1,2 m gewährleistet ist.