Nutzung
max. 2 Stockwerke
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Frage im Detail:
Gemäss FAQ 21-008 bezieht sich die geforderte Fläche der Abströmöffnung von mindestens 0.5 m2 nur auf LRWA- und nicht auf NRWA-Konzepte, wie sie in EN 12101-2 beschrieben sind. Wie gross muss nun die minimale Fläche der Abströmöffnung in einem Treppenhaus sein? Gilt hier die Norm EN 12101-2? Diese Abströmöffnung muss auch windunabhängig und unter Schneelast öffnen, korrekt? Ist es richtig, dass der Öffnungswinkel 140 Grad betragen muss, wenn nur ein Flügel vorhanden ist? Und bei Doppelflügeln müsste der minimale Öffnungswinkel 90 Grad betragen?
Bei vertikalen Fluchtwegen in einem Bürogebäude mittlerer Höhe spricht man grundsätzlich von einer «einfachen» Abströmöffnung und nicht von einer Abströmöffnung aus einem geprüften System einer NRWA.
Bei einer «einfachen» Abströmöffnung muss eine freie geometrische Öffnungsfläche von 0.5m2 gewährleistet sein, wenn nicht in allen Geschossen genügend grosse Lüftungsflügel (geometrische Öffnungsfläche mindestens 0.3 m2) direkt ins Freie führen.
Der Öffnungswinkel ist nicht relevant. Die Öffnung muss jedoch auch unter Schneelasten korrekt funktionieren. Dazu sind die aktuellen Klimadaten zu berücksichtigen. Der Einfluss des Windes kann vernachlässigt werden.