Wie gross muss der Brandschutzabstand zwischen einem Mehrfamilienhaus mit mehr als 11 m Gebäudehöhe (äusserste Schicht RF1, Aussenwandkonstruktion hat einen Feuerwiderstand von 30 Min) und einem bestehenden MFH in Holzbauweise (äusserste Schicht brennbar und kein Feuerwiderstand der Aussenwandkonstruktion) sein?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Luzern

In Ihrem Fall ist ein Brandschutzabstand von 7.5 m gefordert. Detaillierte Informationen zu den geforderten Brandschutzabständen bei verschiedenen Gebäudearten finden Sie auf er Informationsplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Brandschutzabstände, Tragwerke und Brandabschnitte».

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