Objekt: Zelt, temporäre Nutzung
Damit Ihr Stoff einer Brandverhaltensgruppe (RF1 bis RF4) zugeteilt werden kann, muss er eine Prüfung und Klassifizierung nach der Norm SN EN 13501-1 (europäische Klassifizierung) oder nach VKF (Brandkennziffer) aufweisen. Dies müsste der Hersteller deklarieren können.
Anforderungen an das Brandverhalten des Stoffs bestehen nur, wenn das Zelt eine provisorische Baute im Sinn der Brandschutzvorschriften ist. Im privaten Bereich, z.B. bei einem Campingzelt, sind die Brandschutzvorschriften nicht anwendbar.
Mit handelsüblichen Sprays können Sie die Entflammbarkeit reduzieren. Diese werden z.B. für Dekorationen eingesetzt.