Wie berechnet man Einblasöffnungen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Thurgau

LRWA-Konzepte und deren Einblasöffnungen müssen in Abhängigkeit von den vorhandenen Lüftern und deren Aufstellungsort ausgelegt werden.

Diese Angaben können für gewöhnlich bei der zuständigen Feuerwehr oder alternativ bei einem Brandschutzspezialisten, der mit dem Objekt vertraut ist, eingeholt werden.

Weiter Angaben zu Einblasöffnungen von LRWA-Konzepten finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 25-15 im Anhang zu Ziffer 5.1.

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