Weshalb gilt bei der massgebenden Gesamthöhe nicht die Höhe der Fassadenseite, von der evakuiert wird?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Gesamthöhe eines Gebäudes ist nicht nur massgebend bei einer Evakuierung. In den Brandschutzvorschriften sind die Gebäude aufgrund ihrer Höhe in vier Kategorien unterteilt:

  • Gebäude mit geringen Abmessungen (max. 2 Stockwerke)
  • Gebäude geringer Höhe (bis 11 m)
  • Gebäude mittlerer Höhe (11 m bis 30 m)
  • Hochhaus (ab 30 m)

Je nach Kategorie sind andere Brandschutzmassnahmen vorgeschrieben. Auch die Auslegung von Fluchtwegen richtet sich nach diesen Kategorien.

Für die Evakuierung sind keine speziellen Gebäude- oder Fassadenhöhen definiert.

Wie Sie die Gebäudehöhe bestimmen, finden Sie im Beitrag Gebäudehöhe richtig messen.

 

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert