Werden ein oder zwei vertikale Fluchtwege verlangt, wenn sich in einem Gebäude im EG Büroräumlichkeiten befinden und im 1. und 2.OG ein Beherbergungsbetrieb (a)? Der Beherbergungsbetrieb erstreckt sich ja nur über zwei Geschosse. 

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Villa mit mehreren Nutzungen: Büro + Beherbergungsbetrieb (a)

Massgebend ist, über wie viele Stockwerke der Fluchtweg führt. In Ihrem Fall sind das drei Stockwerke. Damit sind gemäss Brandschutzvorschriften zwei unabhängige vertikale Fluchtwege gefordert.  

Im Bestandesbau gilt jedoch auch das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Die Anforderungen sollten deshalb anhand der örtlichen Gegebenheiten mit der Brandschutzbehörde geklärt werden. 

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