Werden bei Atrien die Lufträume zur Brandabschnittsfläche in jedem Geschoss mitgerechnet? Oder zählt dabei nur die effektiv begehbare Fläche?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Obwalden

Bei Atrien gibt es zwei verschiedene Flächendefinitionen:

  • Brandabschnittsfläche: betrifft alle Nutzflächen im jeweiligen Geschoss; d.h. alle Flächen werden pro Geschoss mitgerechnet
  • Atriumsfläche: betrifft die Umrissfläche des Atriums (in der Regel im Ausgangsgeschoss, d.h. Atriumbreite x Atriumlänge), sinnvollerweise wird diese über die Teilflächen in den Geschossen nicht kumuliert

Da Atrien sehr unterschiedliche Ausprägungen haben können, muss die Auslegung immer zusammen mit der lokal zuständigen Behörde geklärt und festgelegt werden.

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