Wer muss für die Kosten der Wartung von Feuerlöschern aufkommen, der Mieter oder die Vermieterin?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau

Diese Frage ist nicht in den Brandschutzvorschriften geregelt. Es ist eine Vertragssache. Da in einem Industriebetrieb Handfeuerlöscher Pflicht sind, werden die Unterhaltsarbeiten in der Regel in die Nebenkosten integriert und somit vom Mieter bezahlt.

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