Objekt: Gewerbe und Industrie, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau
Diese Frage ist nicht in den Brandschutzvorschriften geregelt. Es ist eine Vertragssache. Da in einem Industriebetrieb Handfeuerlöscher Pflicht sind, werden die Unterhaltsarbeiten in der Regel in die Nebenkosten integriert und somit vom Mieter bezahlt.