Wer ist in Gewerberäumen zuständig für die Wartung des Feuerlöschers?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungen und 1 Bibliothek, bis 11 m hoch

Für die Wartung des Feuerlöschers sind grundsätzlich die Eigentümer zuständig. Sie sind die Vertragspartner für allfällige Serviceabonnements.

Die Eigentümer können die Verantwortung für Service und Wartung des Feuerlöschers auch auf die Mieterschaft übertragen. Dies müsste aber im Mietvertrag geregelt sein.

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