Wer ist für die Kontrolle der Feuerlöscher zuständig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus

Grundsätzlich sind die Eigentümer oder Betreiber einer Liegenschaft dafür verantwortlich, dass die Kontrollen von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Seit 2015 sind bei Neubauten zu Wohnzwecken Feuerlöscher nicht mehr obligatorisch. Falls das Gebäude nach 2015 gebaut wurde, gibt es keine gesetzlich festgelegte Zuständigkeit für die Kontrolle.

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