Dieser Fall ist in den Brandschutzvorschriften nicht explizit festgehalten. Geregelt ist jedoch der Abstand von Abgasanlagen zu einem Gebäude. Diese Vorgaben können sinngemäss auf Bäume angewendet werden.
Über dem Kamin dürfen keine brennbaren Materialien liegen. Gemäss Brandschutzrichtline 24-15 «Wärmetechnische Anlagen», Ziffer 5.7-1 sind Abgasanlagen so hoch über das Dach zu führen, dass die Abgase einwandfrei ins Freie abgeleitet werden und nicht unter Gebäude- oder Dachvorsprüngen ausmünden. Beträgt der Abstand von Abgasanlagen zu höheren Gebäudeteilen weniger als 3 m, sind sie bis über das höher gelegene Dach hochzuführen. Aufgrund dieser Vorgaben empfehlen wir, den Abstand vom Kamin zum Baum auf mindestens 3 m auszulegen.