Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Eine Trafostation kann in der Regel nicht als Nebenbaute beurteilt werden. Der geforderte Brandschutzabstand über die Parzellengrenze beträgt daher bei einem Gebäude geringer Höhe mit einer äussersten Schicht der Aussenwandbekleidung RF1 (nicht brennbar) mindestens 4 m .
Bei brennbaren Aussenwandbekleidungen muss der Abstand 5 m (äusserste Schicht eines Gebäudes brennbar) oder 6 m (äusserste Schichten beider Gebäude brennbar) betragen.
Informationen dazu finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz im Fachthema «Brandschutzabstände, Tragwerke und Brandabschnitte».