Welchen Feuerwiderstand muss ein Lagerraum für Pellets (8m3) in einem Einfamilienhaus aufweisen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Einfamilienhaus

Gebäudehöhe

max. 2 Stockwerke

Pelletlager müssen als separate Räume mit Feuerwiderstand EI 60 ausgeführt werden. In Heizräumen mit Feuerwiderstand EI 60 dürfen hinter einer durchgehenden staubdichten Abtrennung maximal 15 m³ Pellets gelagert werden. Weitere Information zur Lagerung von Pellets finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz unter der Nutzung «Wohnen/Einfamilienhaus» im Abschnitt «Heizungen, Öfen und Cheminées»

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