Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Einfamilienhaus
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Pelletlager müssen als separate Räume mit Feuerwiderstand EI 60 ausgeführt werden. In Heizräumen mit Feuerwiderstand EI 60 dürfen hinter einer durchgehenden staubdichten Abtrennung maximal 15 m³ Pellets gelagert werden. Weitere Information zur Lagerung von Pellets finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz unter der Nutzung «Wohnen/Einfamilienhaus» im Abschnitt «Heizungen, Öfen und Cheminées»