Standort des Gebäudes
Basel-Landschaft
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Seit 1980 gab es mehrere Revisionen der Brandschutzvorschriften mit substanziellen Änderungen. Schweizweit gültige Brandschutzvorschriften wurden 1993 in Kraft gesetzt, bis dahin galten kantonale Erlasse. Auf diesen dürften die Brandschutzauflagen basieren, die damals mit der Baubewilligung gemacht wurden. Über deren Inhalt können wir keine Auskunft geben. Die Auflagen gelten jedoch nach wie vor für das Gebäude.
Bei einem Umbau oder einer Sanierung muss das Gebäude allerdings an die aktuell gültigen Vorschriften BSV 2015 angepasst werden. Dabei gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zuständige Brandschutzbehörde zu wenden. Diese legt die nötigen Massnahmen fest.