Welche Mengen an Petroleum dürfen im Haushalt gelagert werden und welche Lagerungsvorschriften gilt es zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Wir gehen davon aus, dass Sie sich auf Heizöl beziehen. In Heizräumen, die als eigener Brandabschnitt mit Feuerwiderstand EI60 ausgebildet sind, dürfe Sie bis zu 4‘000 Liter in Kleintanks oder bis 8000 Liter in Stahltanks lagern. Der Abstand zur Heizung muss mindestens 0,6 m betragen. (vgl. Brandschutzrichtlinie 24-15 Wärmetechnische Anlagen).

Zudem müssen die Bestimmungen der Brandschutzrichtlinie 26-15 Gefährliche Stoffe , Ziffer 5.2. ff beachtet werden.

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Infoplattform Heureka unter Heizungen, Öfen und Cheminées

Falls Sie die Situation in Ihrem Gebäude individuell beurteilen lassen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an den Feueraufseher Ihrer Gemeinde.

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