Welche Materialien dürfen in Technikräumen (z. B. Räume mit Elektrotableaus, Kälteanlageräume oder Serverräume) gelagert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Hotel

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Ein Technikraum ist grundsätzlich kein Lagerraum. Je nach Art des Raumes erlauben die Brandschutzvorschriften auch keine andere Nutzung und damit keine Lagerung von Gegenständen. Beispiele sind Räume mit Feuerungsaggregaten mit einer Leistung von mehr als 70kW, Räume mit Aggregaten für die Küchenabluft oder Sprinklerzentralen.

Welches Material und wieviel situativ kurzzeitig in einem Technikraum abgestellt werden darf, lässt sich nicht allgemein gültig festlegen. Dies hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Grundsätzlich gilt: Eine «gute» Ordnung in einem Technikraum dient der Brandsicherheit.

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