Die Situation: In einer Überbauung mit mehreren Gebäuden gibt es eine gemeinsame Einstellhalle. Diese verfügt nur über eine natürliche Belüftung. Nun möchten wir für zwei Wärmepumpenanlagen die Luft ab der Einstellhalle nehmen (Ansaugung; Nachströmung via Gittertor und Schächte ist gewährleistet). Vorgesehen ist jeweils eine Brandschutzklappe mit Rauchmelder. Gibt es diesbezüglich weitere Anforderungen? Die dritte Wärmepumpe saugt im Aussenbereich an, allerdings im Bereich eines offenen Treppenabganges, wo sich auch eine Belüftungsöffnung der Einstellhalle befindet. Braucht diese auch eine Brandschutzklappe?
Objekt: Mehrfamilienhaus mit Einstellraum, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Grundsätzlich ist es richtig, dass die Ansaugöffnungen innerhalb der Einstellhalle mit Brandschutzklappen und Rauchmeldern ausgerüstet werden.
Die Ansaugung beim Treppenabgang muss zwingend auch mit Brandschutzklappen und Rauchmeldern ausgerüstet werden, sofern es sich beim Treppenabgang um einen Fluchtweg handelt.
Weitere Anforderungen:
- Die Brandschutzklappen müssen bei ausgeschalteter Anlage geschlossen sein.
- Alle Lüftungskanäle der Wärmepumpe müssen ausserhalb der Technikzentrale brandschutzgedämmt werden.
Wir empfehlen, die vorgesehenen Brandschutzmassnahmen mit dem zuständigen Qualitätssicherungsverantwortlichen für Brandschutz (der gemäss VKF-Brandschutzrichtlinien für jedes Objekt vorgesehen werden muss) zu besprechen und auf das Gesamtbrandschutzkonzept abzustimmen.