Türen in der Aussenwand müssen nur in speziellen Situationen Anforderungen an den Feuerwiderstand erfüllen, etwa als Ersatzmassnahme, wenn die Brandschutzabstände zum nächstliegenden Gebäude unterschritten werden. Im Normalfall werden aber keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Türen in der Aussenwand gestellt.
Welche Feuerwiderstandsanforderungen gelten an Türen in der Aussenwand?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB