Welche Faktoren sind beim Auslösen eines Alarms einer Brandmeldeanlage massgebend? Sind die Zeit bis zur Alarmquittierung auf 3 Minuten und die Erkundungszeit auf 5 Minuten fixiert oder kann die Erkundungszeit durch organisatorische oder technische Massnahmen verlängert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Vorgaben, also 3 Minuten für die Quittierung des Alarms und 5 Minuten Erkundungszeit, müssen grundsätzlich eingehalten werden.

Je nach Art (Nutzung) und Grösse (Ausdehnung) des Betriebes sind jedoch in besonderen Fällen in Absprache mit der zuständigen Brandschutzbehörde objektbezogene Anpassungen möglich. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag erstellen mit der Beschreibung der Ausgangslage, der Problemschilderung und der Begründung der gewünschten Abweichungen. Je nach Fall sind auch Grundrisspläne von Vorteil.

Die zuständige Behörde im Kanton Bern finden Sie auf der Website der GVB.

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