Standort des Gebäudes
Bern
Nutzung
Gewerbe, Industrie
Gebäudehöhe
11 m bis 30 m hoch
Die Vorgaben, also 3 Minuten für die Quittierung des Alarms und 5 Minuten Erkundungszeit, müssen grundsätzlich eingehalten werden.
Je nach Art (Nutzung) und Grösse (Ausdehnung) des Betriebes sind jedoch in besonderen Fällen in Absprache mit der zuständigen Brandschutzbehörde objektbezogene Anpassungen möglich. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag erstellen mit der Beschreibung der Ausgangslage, der Problemschilderung und der Begründung der gewünschten Abweichungen. Je nach Fall sind auch Grundrisspläne von Vorteil.
Die zuständige Behörde im Kanton Bern finden Sie auf der Website der GVB.