Welche Eigenschaften muss Isoliermaterial für Kellerdecken haben?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern

Das Isoliermaterial muss mindestens der Brandverhaltensgruppe RF 3 entsprechen. Es darf nicht brennend abtropfend oder stark qualmend sein, wenn es ohne Abdeckung montiert wird. Die detaillierten Infos sind auf der Informationsplattform Heureka einsehbar.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert