Welche Brandschutzmassnahmen sind im Gemeinschaftsraum einer Siedlung gefordert? Im Raum halten sich maximal 50 Personen auf.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Gebäudehöhe

nicht relevant/unbekannt

Nutzung

andere Nutzung

Beschreibung

Gemeinschaftsraum mit unterschiedlichsten Nutzungen (Privatfeste, gemeinschaftliche Siedlungsanlässe wie kleine Konzerte/Barbetrieb, Vorträge, Kurse)

Solange der Raum ausschliesslich privat durch die Mitbewohner:innen der Siedlung genutzt wird, kann die Beurteilung in der Regel gemäss der Nutzung Wohnen erfolgen. In diesem Fall gilt:

Für Räume, die mit maximal 50 Personen belegt werden, sind keine Feuerlöscher oder Rauchmelder gefordert. Ein Feuerlöscher oder eine Löschdecke ist aber in jedem Fall zu empfehlen. Falls in der Siedlung ein vernetztes System mit Rauchmeldern besteht, wäre es sinnvoll, den Gemeinschaftsraum einzubeziehen.

Falls der Raum auch gewerblich von Aussenstehenden genutzt wird, gelten die Anforderungen der Nutzung Gewerbe. In diesem Fall wären Feuerlöscher Pflicht.

Zu beachten ist in beiden Fällen: Der Raum muss über einen Ausgang mit einer Breite von mindestens 90 cm verfügen, der direkt ins Freie oder an einen sicheren Ort führt. Dekorationen dürfen im Brandfall nicht brennend abtropfen und keine giftigen Gase entwickeln.

 

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