Welche Brandschutzmassnahmen sind bei einer Innenrenovation einer Turnhalle mit Stahlskeletkonstruktion zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Es ist eine ebenerdige Dreifachturnhalle. Die Hallenfläche beträgt 1265 m2, die Fläche insgesamt 2500 m2. In der Halle finden auch Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen statt. Die Halle ist eine Stahlskeletkonstruktion. Welche Brandschutzmassnahmen sind dafür nötig? Z. B. ein Brandschutzanstrich?

Objekt: Turnhalle, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Bei eingeschossigen Gebäuden gibt es grundsätzlich keine Anforderung an den Feuerwiderstand. Ist die Halle freistehend, benötigt der Stahlskelettbau der Dreifachturnhalle keine weiteren Brandschutzmassnahmen. Bei allfälligen mehrgeschossigen Gebäudeteilen (z. B. dem Garderobentrakt), müssen die Anforderungen objektbezogen und auf Plangrundlagen beurteilt werden. Die entsprechenden Massnahmen müssen in einem Brandschutzplan des Objektes aufgezeigt werden.

Weitere Informationen über die Anforderungen an das Objekt finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz Heureka unter der Nutzung Mehrzweckhallen

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