Standort des Gebäudes
Aargau
Gebäudehöhe
max. 2 Stockwerke
Nutzung
andere Nutzung
Beschreibung
Schiessanlage / Vereinsraum
Ihre Frage können wir auf dem Forum nicht abschliessend beantworten. Die Brandschutzbehörde muss dies anhand der Gegebenheiten vor Ort klären.
Massgebend ist dabei zum Beispiel, wie viele Personen sich im Veranstaltungsraum aufhalten können. Bei mehr als 50 Personen bestehen zusätzliche Anforderungen, es müssen zum Beispiel zwei Ausgänge vorhanden sein. Entscheidend ist auch die Einstufung des Gebäudes. Bei Gebäuden mit geringen Abmessungen werden andere Anforderungen gestellt als bei Gebäuden geringer Höhe. Zudem müssen die Fluchtwege grundsätzlich 1.2 m breit sein und die Türen müssen in Fluchtrichtung öffnen. Im Bestandsbau gilt jedoch das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Ob die Anforderungen so umgesetzt werden müssen, entscheidet die zuständige Behörde.
Informationen zur Einstufung des Gebäudes finden Sie im Glossar auf der Infoplattform für Brandschutz im Eintrag Gebäudegeometrie. Details zur Auslegung von Fluchtwegen können Sie in der Nutzung «Gewerbe, Industrie» für Gebäude mit geringen Abmessungen und für Gebäude geringer Höhe nachlesen.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.