Welche Brandschutzanforderungen gelten bei einer frei stehenden Garage?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Muss sie in EI 30 ausgeführt sein? Darf die Garage aus Holz gebaut werden?

Objekt: Einstellraum, Kanton Bern

Die Anforderungen sind abhängig von der Grundfläche Ihrer Garage. Wenn sie 600 m2 nicht übersteigt, gilt sie als «Einstellraum für Motorfahrzeuge». Bei einer grösseren Grundfläche kommt die Kategorie «Parking» zur Anwendung.

Detaillierte Informationen zu den Anforderungen finden Sie nach Angabe der Grösse Ihres Einstellraums auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Einstellräume und Parkings». 

Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihrer Garage um einen Einstellraum handelt. In diesem Fall bestehen keine Anforderungen an den Feuerwiderstand und der Einstellraum inklusive der Innenraumbekleidung darf aus Holz gebaut werden.

Bitte beachten Sie: Wenn die Fläche der Garage mehr als 150 m2 beträgt und aus Holz gebaut wird, gelten erhöhte Brandschutzabstände (siehe Thema «Brandschutzabstände»).

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