Welche Brandschutz-Vorschriften sind bei der Installation von elektrischen Leitungen im Treppenhaus zu beachten (z.B. Feuerwiderstandsdauer des Kanals/Schachtes)?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern

Leitungen, die nicht zur Versorgung der Geräte im Treppenhaus dienen, müssen in einem Schacht mit Feuerwiderstand geführt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 5.2). Bei Gebäuden bis 11 m beträgt der Feuerwiderstand EI 30.

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