Welche Brandlast ist zulässig bei einer Brandmeldeanlage, einer Sprinkleranlage oder im vertikalen Fluchtweg?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Basel-Landschaft

Nutzung

Gewerbe, Industrie

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Frage im Detail
Bei der Brandlast gibt es die Definitionen gering (bis 500 MJ/m2), mittel (500 bis 1000 MJ/m2) und gross (ab 1000 MJ/m2). Dazu folgende Fragen:

  • Welchen Einfluss hat die Fläche?
  • Um welchen Faktor darf die Brandlast bei einer BMA-Überwachung erhöht werden?
  • Um welchen Faktor darf die Brandlast bei einer Sprinkleranlage erhöht werden?
  • Was ist die maximal zulässige Brandlast in einem vertikalen Fluchtweg pro m2?

Antwort
Die maximal zulässige Brandabschnittsfläche ohne zusätzliche Massnahmen (z.B. Brandmelde- oder Sprinkleranlage) beträgt 3600 m². Bei erhöhter Brandlast (>1000 MJ/m²) gelten automatisch höhere Feuerwiderstandsanforderungen.

Ob Brandmelde- oder Sprinkleranlagen erforderlich sind, hängt von der Nutzung und der Brandabschnittsfläche ab (über 3600 m² = höheres Risiko) und nicht von der Brandlast. Eine Sprinkleranlage ist immer auf die geplante Nutzung und Brandlast ausgelegt (Rohrleitungsraster, Durchmesser, Wirkfläche, Wasserdurchfluss usw.). Wird die Brandlast erhöht, muss die Anlage überprüft und ggf. angepasst werden.

Bei gefährlichen Stoffen kann die zulässige Lagermenge mit Brandmelde- oder Sprinkleranlage erhöht werden (Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziffer 3.2). In vertikalen Fluchtwegen ist Lagern grundsätzlich verboten – Ausnahme gemäss Fussnote 2 zu Tabelle 4.2 der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen».

Für konkrete Abklärungen wenden Sie sich an eine Brandschutzfachperson oder die zuständige Behörde.

 

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