Welche Bestimmungen gibt es zu mobilen Heizungen in einem Zelt, zum Beispiel zum Standort oder zur Höhe des Kamins?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Festzelt (30 × 20 m) als Einstellhalle, ausserhalb des Kantons Bern

Die Hersteller provisorischer, mobiler Heizungen machen Vorgaben zum Standort der Anlage, zu den nötigen Sicherheitsabständen und Aufstellungsorten etc. Diese müssen eingehalten werden.

Werden gasbetriebene Heizgeräte verwendet, gelten auch die Gasleitsätze des SVGW (Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches) und die EKAS-Richtlinien (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit).

Zusätzlich müssen die Bestimmungen der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde beachtet werden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert