Welche Auflagen gelten für Fluchtwege bei einer Innensanierung?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Ein Mehrfamilienhaus mit 4 Etagenwohnungen (Gebäudehöhe ca. 15 m) soll innensaniert werden. Der Investor möchte nur den Wohnungsinnenausbau (Wand-, Deckenverkleidungen und Bodenbeläge) und die Haustechnik erneuern.

Das bestehende Treppenhaus mit Holztreppe (gerader Treppenlauf mit Breite 0.90 m) will er belassen. Er argumentiert, dass die Treppenlaufbreiten nicht verbreitert werden können und das Holzkassettentäfer der Treppenhaus-Innenverkleidung diesem Holzhaus seinen besonderen Charakter verleiht. Somit soll das ganze Treppenhaus unangetastet bleiben, mit Ausnahme davon, dass die Wohnungseingangstüren als Brandschutzfronten EI30 neu erstellt werden sollen.

Müssen bei diesem Bauvorhaben Massnahmen in Bezug auf Fluchtwege getroffen werden? Welche Auflagen sind zu erwarten?

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 bis 30 m, Kanton Bern

 

Erneuerungen im Bestandsbau benötigen im Einzelfall grundsätzlich eine Abwägung vor Ort.

In diesem Fall stellt sich die Frage, ob mit der bestehenden Situation die generellen Schutzziele erfüllt werden können. Wenn nicht, müssen die zu treffenden Massnahmen im Rahmen der Verhältnismässigkeit gewählt werden. Zudem kommt es darauf an, ob die Sanierung eine Baubewilligung erfordert. Dies entscheidet im Kanton Bern die Gemeinde, die für Wohnbauten ebenfalls die Brandschutzanforderungen definiert.

Von aussen betrachtet, könnte die Situation so beurteilt werden – letztlich entscheidet aber Ihre zuständige Brandschutzbehörde:

  • Ein intakter Brandabschnitt des Treppenhauses hat Priorität – also auch ein Ersatz der Wohnungstüren mit Feuerwiderstand EI 30.
  • Die Bekleidungen im vertikalen Fluchtweg werden den geltenden Vorschriften angepasst, wenn sie bearbeitet oder ersetzt werden.
  • Die Treppe könnte die Schutzziele erfüllen, auch wenn die Breite nicht ganz den aktuellen Vorschriften entspricht. Eine bauliche Veränderung des Treppenhauses wäre vermutlich nicht verhältnismässig, weil eine entsprechende Verbesserung der Sicherheit nicht zu erwarten wäre.

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