Welche Anforderungen werden an einen Sammelplatz in einem Spital gestellt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Klinik, Spital

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Bei Gebäuden, in denen sich regelmässig ortsunkundige oder urteilsunfähige Personen aufhalten, muss ein Sammelplatz festgelegt werden. Die Evakuierung der betroffenen Personen muss durch betriebseigenes Personal geplant, schriftlich festgehalten und das Personal muss geschult werden. Ausserdem müssen die evakuierten Personen am Sammelplatz durch das geschulte Personal betreut werden.

In den Brandschutzvorschriften sind keine weiteren Anforderungen an Sammelplätze formuliert. Wir geben jedoch folgende Empfehlungen:

  • Der Sammelplatz ist idealerweise so vorzusehen, dass sich die Personen ausserhalb der möglichen Gefahrenzone sicher aufhalten können.
  • Schutz vor umliegenden Gefahren (Fahrbahnen, Baustellen, gefährliche Arbeiten oder Installationen, Hochwasserzonen etc.)
  • Schutz vor Witterung (Wärme, Kälte, Schnee, Regen)
  • Sichtschutz für die Betroffenen (Kinder und schutzbedürftige Personen)
  • Sichtschutz vor Dritten (Neugierige, Journalisten, Möglichkeit für Befragungen)
  • freie Zufahrt für die Rettungskräfte

Diese und weitere Informationen zu Flucht- und Rettungswegen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz «Heureka» im Fachthema «Flucht- und Rettungswege».

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