Welche Anforderungen werden an den Funktionserhalt der Kabelanlage bei einer Abströmung einer RWA-Anlage ohne Leistungsnachweis (BSR 21-15, Kapitel 3.3.) gestellt?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Bern

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Frage im Detail:
Die Anlage ist in einem Mehrfamilienhaus mittlerer Höhe installiert. Darf die Steuerung im Technikraum (nicht derselbe Raum wie die Abströmung) installiert werden? Dürfen Handtaster und Fensterantrieb mit normalen Kabeln in normaler Erschliessungstechnik z.B. in einem Alu-Rohr installiert werden?

Die Details der Ausführung sind abhängig davon, ob die RWA-Steuereinheiten mit integrierten Akkus ausgerüstet sind:

  • Bei RWA-Steuereinheiten, die von einer Sicherheitsstromversorgung gespeist werden, müssen die Zuleitung und die Weiterführung der Installationen bis ins Treppenhaus mit Funktionserhalt ausgeführt werden.
  • Bei RWA-Steuereinheiten mit Akku, müssen die Kabelinstallationen im Treppenhaus feuerfest ausgeführt sein. Auf den feuerwiderstandsfähigen Funktionserhalt der Installation kann verzichtet werden. Die Installationsregeln gemäss Elektrovorschriften müssen jedoch nach wie vor eingehalten sein (z.B. Zugentlastung).
    Die RWA-Steuereinheit sollte, wenn möglich in einem anderen Brandabschnitt (vorzugsweise im Technikraum) platziert werden. Sie muss nicht mit brandabschnittbildendem Feuerwiderstand geschützt werden, ausser sie wird in einem feuergefährdeten Raum installiert.
    Wird die RWA-Steuereinheit im Treppenhaus angebracht, gelten die brandschutztechnischen Anforderungen an Schaltgerätekombinationen in Fluchtwegen. Diese sind auf der Infoplattform für Brandschutz «heureka» im Fachthema «Technische Anlagen in Fluchtwegen»
    Die Zuleitung zur RWA-Steuereinheit mit Akku muss nicht mit feuerfesten Kabeln erfolgen.

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