Welche Anforderungen müssen Türen von Räumen erfüllen, in denen sich Transformatorenstationen befinden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir bringen Transformatorenstationen meist im Untergeschoss von Wohn- oder Geschäftsgebäuden unter. Die Türen zu diesen Räumen müssen gemäss unseren Angaben einen Feuerwiderstand von EI60 erfüllen und mit einem Türschliesser versehen sein. Stimmt das?

Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Basel-Stadt

Die Brandschutzvorschriften definieren keine expliziten Anforderungen an Transformatorenstationen. Die Anforderungen ergeben sich darum auf Basis der Gebäudegeometrie, der Gebäudenutzung und dem Standort des Raumes (z. B. UG) gemäss Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte sowie aus den Anforderungen an die Räume zur Lagerung gefährlicher Stoffe (Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe», Ziff. 3 und 5).

Gemäss diesen Vorschriften ist ein Feuerwiderstand von EI 30 für die Türen ausreichend. Türschliesser sind grundsätzlich gefordert bei Abschlüssen zu vertikalen Fluchtwegen, wobei technische Räume davon ausgenommen sind (BSR 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte Ziff. 3.4 Abs.6).

Dies sind die Anforderungen aus Brandschutzsicht. Es ist möglich, dass Ihre genannten Anforderungen aus anderen Vorschriften stammen. Falls dem so ist, ist für deren Vollzug nicht die Brandschutzbehörde zuständig.

 

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