Welche Anforderungen gelten für Handläufe in vertikalen Fluchtwegen und wo sind diese zu finden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, bis 11 m hoch, Kanton Zürich

Die Anforderungen an Treppen und Handläufe sind insbesondere in den SIA-Normen 358 und 500 definiert.

Die Brandschutzvorschriften sehen keine Regelung für Handläufe vor. Einzig Treppen, die mehr als 2,40 m breit sind, müssen gemäss Brandschutzrichtline 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.5.1, durch einen Handlauf unterteilt werden. Dies ist jedoch in der Nutzung Wohnen nicht relevant.

3 Gedanken zu “Welche Anforderungen gelten für Handläufe in vertikalen Fluchtwegen und wo sind diese zu finden?”

  1. Ich bin hier auch der Meinung meines Vorredners. Es ist Mühselig den Aussagen der Feuerpolizei «steht nichts» hinterherzurennen und die Handläufe aus baupolizeilichen Gründen zu verlangen (zumindest einseitig, dass ist in der Norm SIA 358 nicht klar geregelt). Es ist ja nicht so, dass da überhaupt nichts in der VKF Richtline steht. Der Wortlaut «Treppen und Podeste in vertikalen Fluchtwegen sind sicher begehbar auszuführen». Dieser Hinweis sollte zumindest in den Heureka Mitteilungen gemacht werden. Der Satz ist aus meiner Sicht auch für die Feuerpolizei so gewählt, dass auch diese Handläufe beachten müssen, sonnst soll man das Wort sicher streichen und das Bild für Handläufen überdenken.

  2. mein Vorschlag: ihren Bericht vom November 2019 akutell anpassen. Natürlich müssen Treppen, die zur Rettung von Menschen dienen beidseitig Handläufe haben. Es steht in den SIA Normen sehr klar und deutlich. Dort ist auch die Ausführung nach Norm beschrieben. Mit solchen Aussagen «keine Regelungen für Handläufe» erweckt beim Leser den Eindruck, dass keine Handläufe vorgeschrieben sind.

    1. Es ist richtig, dass Treppen mit Handläufen ausgestattet sein müssen. Im Forum Brandschutz geben wir jedoch ausschliesslich Auskunft zu Fragen rund um Brandschutz. Die Aussage «Die Brandschutzvorschriften sehen keine Regelung für Handläufe vor.» bedeutet nicht, dass keine anderen Regelungen dazu existieren. Wir haben deshalb auf die SIA-Normen verwiesen.

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