Welche Anforderungen gelten für die Treppe zu einem Lager-Zwischenboden in einer privaten Einstellhalle, insbesondere bezüglich Mindestbreite, Stufenhöhe, Zwischenpodest, Fluchtwegmarkierung und Handläufen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Standort des Gebäudes

Zürich

Nutzung

Einstellräume und Parkings

Gebäudehöhe

bis 11 m hoch

Informationen zur Auslegung von Fluchtwegen in Einstellräumen finden Sie auf der Infoplattform für Brandschutz in der Nutzung «Einstellräume und Parkings/Freistehender Einstellraum 150m2 bis 600m2» im Thema «Flucht- und Rettungswege».

Die Treppe muss mindestens 90 cm breit sein. Zur Höhe der Stufen, zu Zwischenpodesten oder Handläufen machen die Brandschutzvorschriften keine Vorgaben. Sie beschränken sich auf die Aussage, dass Treppen «sicher begehbar sein müssen». Hier gilt der Stand der Technik, z.B. gemäss der Fachdokumentation «Treppen» der BFU.

Der Fluchtweg muss gut erkennbar markiert werden. Eine Sicherheitsbeleuchtung ist aber nicht gefordert.

Die zuständige Brandschutzbehörde führt aufgrund der Projekt- und Brandschutzpläne eine Detailprüfung durch und legt die objektbezogenen Massnahmen definitiv fest.

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