Welche Anforderungen gelten für den Feuerwiderstand von Treppen in einem vertikalen Fluchtweg, auch im Untergeschoss? Was gilt es bei den Auflagern (Querkraftdornen) von vorfabrizierten Treppenelementen zu beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Wallis

Eine Anforderung an den Feuerwiderstand gibt es nur, wenn die Treppenkonstruktionen auch brandabschnittsbildend sind oder für das Bauwerk eine tragende Funktion haben. Die Angabe der Brandschutzanforderungen in der erwähnten Tabelle bezieht sich auf das Treppenhaus selbst und im Grundsatz nicht auf den Treppenlauf. Für Treppen- und Podestkonstruktionen ist nur die Anforderung an die Brennbarkeit definiert (Brandschutzrichtlinie 14-15, Tabelle zu Ziff. 4.2). Die Treppe kann somit z. B. auch mit einer Stahlkonstruktion ohne Feuerwiderstand ausgebildet werden.

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