Standort des Gebäudes
Zürich
Nutzung
Mehrfamilienhaus
Gebäudehöhe
bis 11 m hoch
Die Situation
Wir planen ein Mehrfamilienhaus mit einem Fluchttreppenhaus und einer Erschliessung über offene Laubengänge. Die Fenster und Türen, die dem Laubengang hin zugewandt sind, sollen öffenbar sein und mit samt den Leibungen aus Holz bestehen. Ausserdem sollen die Tragstruktur des Laubengangs, Handläufe, sowie örtliche Sitzbänke mit einer Fläche von 80x50cm aus Holz bestehen. Die Fassade ist mit Faserzementplatten gem. RF1 Anforderung verkleidet. Können wir das so ausführen?
Die Antwort
Ist ein Laubengang nur an einem Ende an einen vertikalen Fluchtweg angeschlossen, gelten folgende Anforderungen:
- Die Lauffläche muss einen Feuerwiderstand von mindestens 30 Minuten aufweisen und feuerwiderstandsfähig an die Aussenwandbekleidung angeschlossen sein.
- Die Aussenwandbekleidung muss aus nicht brennbaren Baustoffen (RF1) bestehen.
Ist der Laubengang hingegen an beiden Enden an vertikale Fluchtwege angeschlossen, darf die Aussenwandbekleidung aus brennbaren Baustoffen bestehen.
Da Laubengänge als horizontale Fluchtwege gelten, ist dort keine Nutzung zulässig. Sitzbänke oder andere Einrichtungen sind nicht erlaubt.
Fenster- und Türrahmen sowie flächenmässig untergeordnete, konstruktiv notwendige Bauteile (z. B. Anschlussfugen, Dichtungen, Isolierstege, Randstreifen) dürfen aus Baustoffen der Kategorie RF3 (cr) bestehen.
Bitte beachten Sie:
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Kanton, der sich nicht am Forum Brandschutz beteiligt. Unsere Antwort basiert deshalb auf den schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Allenfalls müssen Sie zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen beachten.