Welche Anforderungen gelten an Fenster und Türen, wenn die Fassade den Feuerwiderstand EI 30 erfüllen muss?

Beitrag der Gebäudeversicherung St. Gallen

Standort des Gebäudes

St. Gallen

Nutzung

Mehrfamilienhaus

Gebäudehöhe

11 m bis 30 m hoch

Die Situation:
Gemäss Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 3.1.1, Absatz c, ist die Zugänglichkeit zur Fassade gewährleistet, wenn die Aussenwand mit Feuerwiderstand EI 30 ausgebildet ist. Müssen Türen und Fenster auch über diesen Feuerwiderstand verfügen, auch wenn sie nur für den Unterhalt geöffnet werden können?

Grundsätzlich muss die Fassade inklusive Türen und Fenster in EI 30 erstellt sein, damit das aufgeführte Schutzziel erfüllt werden kann. Ihre Frage ist jedoch objektspezifisch und kann auf dem Forum nicht abschliessend beantwortet werden. Die Massnahmen im Anhang der Richtlinie und können nicht zwingend für alle Fälle pauschal angewendet werden.

 

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